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SQ Q2 Geldschneiderei oder notwendiger Bestandteil rechtskonformen Arbeitens

 

 

Neuordnung der Musterversammlungsstättenverordnung

Die aktuellen Änderungen in den Musterbau- und Versammlungsstättenverordnungen werden dazu führen, dass Versammlungsstätten im Freien zukünftig nicht mehr nach dem Bauordnungsrecht (VStättV) beurteilt werden, wenn sie keine ortsfesten Zuschaueranlagen besitzen. Niemand kann momentan sagen, wie das „Festival auf der grünen Wiese“ bewertet werden soll (Flucht-und Rettungswege, Sicherheitskonzept, Anwesenheit von Verantwortlichen usw.). Es droht ein rechtsfreier Raum. Der Europäische Verband der Veranstaltungs-Centren (EVVC) fordert daher als führender Verband der Veranstaltungsbranche ab sofort eine länderübergreifende Musterverordnung deren Umsetzung in allgemeines Recht alle Arten von Veranstaltungen im Freien einschließt. Ein entsprechender Entwurf wurde von Rechtsanwalt Volker Löhr erarbeitet und dieser Tage der Öffentlichkeit vorgestellt.

Rechtsanwalt Volker Löhr wird im Oktober Gast beim „Meister-Update“ der THEA sein. Nicht verpassen!