Willkommen bei der THEA

Wir sind mit Sicherheit die kleinste aller Bildungseinrichtungen in der Veranstaltungsbranche, aber die Größe allein ist mitunter nicht entscheidend.

THEA: klein aber fein. Es ist nicht alles schlecht in Thüringen.

 

             

 

EVVC-Mitglieder erhalten auf alle unsere Kurs einen Preisnachlass von 10%.

 


 

 

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Veranstaltungsleitung

Zweitägiger Zertifikatskurs mit RA Volker Löhr

In der Musterversammlungsstättenverordnung (MVStättVO) §38 (2) wird die Anwesenheit des Betreibers oder eines von ihm beauftragten Veranstaltungsleiters während des Betriebes der Versammlungsstätte gefordert.

Anders als bei der Funktion der Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik wird in der MVStättVO für den Veranstaltungsleiter keine Formalqualifikation gefordert. Ungeachtet dessen sollte der Veranstaltungsleiter über hinreichende fachliche, personelle und soziale sowie über Entscheidungskompetenz verfügen.

Wofür ist die Veranstaltungsleitung verantwortlich? Ist eine kollektive Veranstaltungsleitung möglich? Welche Kenntnisse braucht die Veranstaltungsleitung? Wie handelt man richtig bei kritischen Szenarien und Notfällen? Wie erfolgt die wirksame Übertragung von Pflichten? Welche Haftungsrisiken bestehen für die Veranstaltungsleitung? Wie funktioniert eine gemeinsame Veranstaltungsleitung durch Vertreter des Betreibers und des Veranstalters?

In unserem zweitägigen Zertifikatskurs erwerben Sie die notwendigen Kenntnisse zur Veranstaltungsleitung. Lernen Sie die rechtlich zulässigen Varianten der Veranstaltungsleitung kennen. Wie sehen die neusten Branchenstandards aus. Wir vermitteln das notwendige Wissen.

Termin:
Das nächste Seminar findet vom 25.-26.08.2026 in Weimar statt.

Veranstaltungsleitung 2026

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Meisterupdate No. 24

In unserem 24. Meister-Update werden mit Matthias Moeller und Falco Zanini gleich zwei fachkompetente Referenten aus der Veranstaltungsbranche die Teilnehmenden auf den neuesten Stand bringen.

Matthias Moeller arbeitet hauptamtlich als Senior Technical Officer bei SIXTY82 und vertritt ehrenamtlich die IGVW im AK Fliegende Bauten der FK Bauaufsicht der Bauministerkonferenz. Darüber hinaus ist er Vorstandsbeauftragter der DTHG für Rigging und Fliegende Bauten.  Durch seine Tätigkeit in diversen Normungsausschüssen weiß er, bereits, bevor es andere wissen, alles über die neuen gesetzlichen Vorschriften, Normen und was die Zukunft bringt. Des Weiteren arbeitet er als Ermächtigter Sachverständiger gem. DGUV Vorschrift17/18.
Matthias wird sowohl einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen im Regelwerk geben als auch zu einem speziellen Thema bezüglich der Nutzung von Traversen sprechen.

Falco Zanini ist ein renommierter Experte für Arbeitssicherheit und Veranstaltungstechnik. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) und Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) ist Falco Zanini u.a. seit über zehn Jahren für das WOA tätig. Darüber hinaus vertritt er in den Vorständen von VPLT und igvw die Interessen der Branchenakteure.
Wer kennt es nicht? Die Diskussionen um Brandschutznachweise für Stoffe und andere Materialien in unseren Versammlungsstätten. Ob temporär eingebracht oder dauerhaft, oft gibt es Diskussionen um sogenannte Zertifikate. Falco Zanini klärt in seinem Vortrag über häufige Missverständnisse auf und zeigt, worauf zu achten ist. Zusätzlich berichtet er über tagesaktuelle Neuigkeiten aus der Vorschriftenwelt.

  1. Was gibt es Neues im Regelwerk? /Matthias Moeller
  2. Beklettern von Traversenkonstruktionen –Sicherheitstechnische Anforderungen
  3. Brennende Fragen zu Brandschutznachweisen/ Falco Zanini
  4. Vermischtes

Neben dem fachlichen Input steht natürlich auch dieses Mal fachliche Austausch im Vordergrund. Wir freuen uns auf eure Teilnahme.

Termin:                      Mittwoch, 21.10.2026, 10.00 bis 16.00 Uhr
Ort:                             Congress Hotel Weimar
Preis:                          160,- (zzgl. gesetzliche MwSt.) incl. Pausengetränke und Mittagessen

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Sachkundiger für Veranstaltungsrigging nach SQ Q2 – Level 1 LETZTMALIG IN WEIMAR

Ziel:

Weiterbildung zur Erreichung der Qualifikation „Sachkunde für Veranstaltungsrigging“ nach SQ Q2.
Der Sachkundige für Veranstaltungsrigging LEVEL 1 verfügt über die Kompetenzen für grundlegende Tätigkeiten. Diese Tätigkeiten sind z.B.:

  • Montieren von Traversensystemen
  • Handhaben von Anschlagmitteln
  • Anschlagen von Traversen und Hebezeugen
  • Anschlagen von Lasten
  • Handhaben von Hebezeugen
  • Anschlagen an vorgegebenen Anschlagpunkten von Tragwerken

Zugangsvoraussetzungen:
Unmittelbare Voraussetzung sind mathematische Grundkenntnisse. Hierzu gehören: die Grundrechenarten, Trigonometrie, Geometrie und das Lösen von einfachen Gleichungen.

Zum Qualifizierungslehrgang kann zugelassen werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und alle folgenden gültigen Nachweise erbringt:

  • Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr, z.B. G 41
  • Ausbildung in der Ersten Hilfe

Termin: 01.02. – 12.02.2027

Level_1_2027

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Sachkundiger für Veranstaltungsrigging nach SQ Q2 – Level 2 LETZTMALIG IN WEIMAR

Ziel:
Weiterbildung zur Erreichung der Qualifikation „Sachkunde für Veranstaltungsrigging“ nach SQ Q2.
Der Sachkundige für Veranstaltungsrigging LEVEL 2 verfügt über die Kompetenzen für Riggingtätigkeiten, die über die Tätigkeiten des Sachkundigen für Veranstaltungsrigging LEVEL 1 hinausgehen.

Diese Tätigkeiten sind z.B.:

  • Planen und Erstellen von temporären Anschlagpunkten
  • Erstellen und Auswerten von Plänen und Arbeitsunterlagen
  • Planen von Hilfstragwerken
  • Koordinieren von Riggingtätigkeiten
  • Durchführen von Unterweisungen
  • Gewährleisten und Durchführen von Rettungsmaßnahmen

Erstellen erforderlicher Gefährdungsbeurteilungen

Zugangsvoraussetzungen:

Zum Qualifizierungslehrgang kann zugelassen werden, wer alle folgenden gültigen Nachweise erbringt:

  • Nachweis der erfolgreich abgelegten Prüfung über die Sachkunde für Veranstaltungsrigging Level 1
  • Mindestens einjährige Tätigkeit als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging Level 1
  • Erfahrung durch mindestens 40 Einsatztage als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging Level 1 innerhalb der letzten 24 Monate vor Lehrgangsbeginn oder
  • 20 Einsatztage als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging Level 1 innerhalb der letzten 12 Monate. Der Nachweis über die Einsatztage ist nachvollziehbar schriftlich zu erbringen, z.B. durch Führen der auf der IGVW-Internetpräsenz verfügbaren Vorlage für die Tätigkeitsnachweise
  • Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr, z.B. G 41
  • Ausbildung in der Ersten Hilfe

Termin:  19.04. – 114.05.2027

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Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik und Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik
Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik

 

Zum 31.12.2019 ist eine neue Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik und Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik-Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik“ in Kraft getreten.
Mit dieser Prüfung soll die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachgewiesen werden. Schwerpunkt der Prüfung ist „meisterliches Handeln“ und nicht wie bisher „Fachwissen“.
In Zusammenarbeit mit unserem langjährigen Partner, dem ZAW Leipzig, bieten wir ab April 2026 einen neuen Vorbereitungslehrgang für diese Prüfung an.

Termine:
ab 14.04.2026 Lehrgangsteil Veranstaltungsprozesse

Informationen:

https://www.zaw-leipzig.de/training/gepruefter-meister-fuer-veranstaltungstechnik/

Alle Informationen zur Anmeldung erhaltet ihr bei:

Nadine Ahlendorf, ZAW Leipzig

Telefon: 0341 468639-13
nadine.ahlendorf@zaw-leipzig.de

 

 

 

Sachkundiger für Veranstaltungsrigging nach SQ Q2 – Level 3

Ziel:
Weiterbildung zur Erreichung der Qualifikation „Sachkunde für Veranstaltungsrigging“ nach SQ Q2.
Der Sachkundige für Veranstaltungsrigging LEVEL 3 verfügt über die Kompetenzen für Riggingtätigkeiten, die über die Tätigkeiten des Sachkundigen für Veranstaltungsrigging LEVEL 2 hinausgehen.

Diese Tätigkeiten sind z.B.:

  • Koordinieren des gesamten Gewerkes Rigging
  • Erstellen von technischen Gesamtdokumentationen
  • Auswerten komplexer statischer Berechnungen
  • Koordinieren des Arbeitsschutzes im Bereich Rigging

Zugangsvoraussetzungen:
Zum Qualifizierungslehrgang kann zugelassen werden, wer alle folgenden gültigen Nachweise erbringt:

  • Nachweis der erfolgreich abgelegten Prüfung über die Sachkunde für Veranstaltungsrigging Level 2
  • Mindestens zwei Jahre Tätigkeit als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging LEVEL 2
  • Erfahrung durch mindestens 50 Einsatztage als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging Level 2 innerhalb der letzten 12 Monate vor Lehrgangsbeginn. Der Nachweis über die Einsatztage ist nachvollziehbar schriftlich zu belegen, z.B. durch Führen der auf der IGVW-Internetpräsenz verfügbaren Vorlage für die Tätigkeitsnachweise.
  • Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr, z.B. G 41
  • Ausbildung in der Ersten Hilfe

Termin: 04.01.2026 – 15.01.2027

 


 

UPGRADE zur Sachkunde für Fliegende Bauten in der Veranstaltungstechnik

Für alle Absolventen unseres Sachkundelehrgangs „Fliegende Bauten in der Veranstaltungstechnik“ bieten wir 2026 ein spezielles UPGRADE an.

Dipl. Ing. Matthias Moeller wird an zwei Tagen umfassend über alle Neuerungen informieren, die es seit eurer Teilnahme am Seminar zum Thema Fliegende Bauten gegeben hat und weitere spannende Informationen aus der Welt der Normen weitergeben.

Wir bieten euch dieses exklusive Seminar am 24. und 25.02.2026 im Congress Hotel Weimar by Mercure“ in Weimar/Legefeld an.
Preis: 450,-€ zzgl. ges. MwSt.

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