Willkommen bei der THEA

Wir sind mit Sicherheit die kleinste aller Bildungseinrichtungen in der Veranstaltungsbranche, aber die Größe allein ist mitunter nicht entscheidend.

THEA – die Nette aus Thüringen

 

       

 

 


 

 

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Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik und Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik-Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik

Zum 31.12.2019 ist eine neue Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik und Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik-Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik“ in Kraft getreten.
Mit dieser Prüfung soll die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachgewiesen werden. Schwerpunkt der Prüfung ist „meisterliches Handeln“ und nicht wie bisher „Fachwissen“.
In Zusammenarbeit mit unserem langjährigen Partner, dem ZAW Leipzig, bieten wir ab November einen neuen Vorbereitungslehrgang für diese Prüfung an.

Termine:
ab 03.04.2023 Lehrgangsteil Veranstaltungsprozesse
ab 29.04.2024 Lehrgangsteil Betriebliches Management

Informationen:

https://www.zaw-leipzig.de/training/gepruefter-meister-fuer-veranstaltungstechnik/

Meister Veranstaltungstechnik ohne AdA 03.04.2023

Alle Informationen zur Anmeldung erhaltet ihr bei:

Simone Janzen, ZAW Leipzig

Telefon: 0341 468639-14
simone.janzen@zaw-leipzig.de

 

Sachkunde für Fliegende Bauten in der Veranstaltungstechnik

Der Betreiber eines Fliegenden Baus oder ein von ihm beauftragter hinreichend sachkundiger Vertreter muss während des Betriebs die Aufsicht führen und für die Einhaltung der Bedienungs- und Betriebsvorschriften sorgen.

Der Betreiber hat die Bedienungspersonen an jedem Aufstellungsort insbesondere über die Bedienungs- und Betriebsvorschriften und das Verhalten bei Stromausfall, in Brand- und Panikfällen oder sonstigen Störungen zu belehren. Die Bedienungs- und Betriebsvorschriften müssen von den Bedienungspersonen jederzeit eingesehen werden können.

Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse für die Beurteilung der Fliegenden Bauten (Bühnen, Tribünen) hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, BG-Vorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN EN-Normen, DIN-Normen, ISO-Normen) so weit vertraut ist, dass er die Bedienungs- und Betriebsvorschriften des Fliegenden Baus umsetzen kann. Sie haben die Möglichkeit, sich durch einen Lehrgang nach den Grundsätzen der FlBauR zum Sachkundigen ausbilden zu lassen

Die Ausbildungsinhalte orientieren sich sowohl an der Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten(FlBauR) als auch am igvw-Standard SQ P5Aufstellung und Betrieb nicht ortsfester Bühnen und Bühnenüberdachungen“.

11.-14.09.2023 Weimar

Sachkundiger für Fliegende Bauten_Info_2023

Anmeldeformular


Veranstaltungsleitung

Zweitägiger Zertifikatskurs mit RA Volker Löhr

In der Musterversammlungsstättenverordnung (MVStättVO) §38 (2) wird die Anwesenheit des Betreibers oder eines von ihm beauftragten Veranstaltungsleiters während des Betriebes der Versammlungsstätte gefordert.

Anders als bei der Funktion der Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik wird in der MVStättVO für den Veranstaltungsleiter keine Formalqualifikation gefordert. Ungeachtet dessen sollte der Veranstaltungsleiter über hinreichende fachliche, personelle und soziale sowie über Entscheidungskompetenz verfügen.

Wofür ist die Veranstaltungsleitung verantwortlich? Ist eine kollektive Veranstaltungsleitung möglich? Welche Kenntnisse braucht die Veranstaltungsleitung? Wie handelt man richtig bei kritischen Szenarien und Notfällen? Wie erfolgt die wirksame Übertragung von Pflichten? Welche Haftungsrisiken bestehen für die Veranstaltungsleitung? Wie funktioniert eine gemeinsame Veranstaltungsleitung durch Vertreter des Betreibers und des Veranstalters?

In unserem zweitägigen Zertifikatskurs erwerben Sie die notwendigen Kenntnisse zur Veranstaltungsleitung. Lernen Sie die rechtlich zulässigen Varianten der Veranstaltungsleitung kennen. Wie sehen die neusten Branchenstandards aus. Wir vermitteln das notwendige Wissen.

Termin:
17.-18.10.2023, Tagungshotel Ramada by Wyndham, Weimar Legefeld

Veranstaltungsleitung 2023

Anmeldeformular


 

Sachkundiger für Veranstaltungsrigging nach SQ Q2 – Level 1

Ziel:

Weiterbildung zur Erreichung der Qualifikation „Sachkunde für Veranstaltungsrigging“ nach SQ Q2.
Der Sachkundige für Veranstaltungsrigging LEVEL 1 verfügt über die Kompetenzen für grundlegende Tätigkeiten. Diese Tätigkeiten sind z.B.:

  • Montieren von Traversensystemen
  • Handhaben von Anschlagmitteln
  • Anschlagen von Traversen und Hebezeugen
  • Anschlagen von Lasten
  • Handhaben von Hebezeugen
  • Anschlagen an vorgegebenen Anschlagpunkten von Tragwerken

Zugangsvoraussetzungen:
Unmittelbare Voraussetzung sind mathematische Grundkenntnisse. Hierzu gehören: die Grundrechenarten, Trigonometrie, Geometrie und das Lösen von einfachen Gleichungen.

Zum Qualifizierungslehrgang kann zugelassen werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und alle folgenden gültigen Nachweise erbringt:

  • Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr, z.B. G 41
  • Ausbildung in der Ersten Hilfe

 

Lehrgang Level 1.1:              22.1.-9.2.2024

Lehrgang Level 1.2:              29.1.-15.3.2024

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Mit freundlicher Unterstützung durch

 

 

 

 


Sachkundiger für Veranstaltungsrigging nach SQ Q2 – Level 2

 

Ziel:
Weiterbildung zur Erreichung der Qualifikation „Sachkunde für Veranstaltungsrigging“ nach SQ Q2.
Der Sachkundige für Veranstaltungsrigging LEVEL 2 verfügt über die Kompetenzen für Riggingtätigkeiten, die über die Tätigkeiten des Sachkundigen für Veranstaltungsrigging LEVEL 1 hinausgehen.

Diese Tätigkeiten sind z.B.:

  • Planen und Erstellen von temporären Anschlagpunkten
  • Erstellen und Auswerten von Plänen und Arbeitsunterlagen
  • Planen von Hilfstragwerken
  • Koordinieren von Riggingtätigkeiten
  • Durchführen von Unterweisungen
  • Gewährleisten und Durchführen von Rettungsmaßnahmen

Erstellen erforderlicher Gefährdungsbeurteilungen

Zugangsvoraussetzungen:

Zum Qualifizierungslehrgang kann zugelassen werden, wer alle folgenden gültigen Nachweise erbringt:

  • Nachweis der erfolgreich abgelegten Prüfung über die Sachkunde für Veranstaltungsrigging Level 1
  • Mindestens einjährige Tätigkeit als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging Level 1
  • Erfahrung durch mindestens 40 Einsatztage als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging Level 1 innerhalb der letzten 24 Monate vor Lehrgangsbeginn oder
  • 20 Einsatztage als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging Level 1 innerhalb der letzten 12 Monate. Der Nachweis über die Einsatztage ist nachvollziehbar schriftlich zu erbringen, z.B. durch Führen der auf der IGVW-Internetpräsenz verfügbaren Vorlage für die Tätigkeitsnachweise
  • Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr, z.B. G 41
  • Ausbildung in der Ersten Hilfe

Der nächste Lehrgang findet vom 26.02.-26.32024 statt. 

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Mit freundlicher Unterstützung durch


Sachkundiger für Veranstaltungsrigging nach SQ Q2 – Level 3

Ziel:
Weiterbildung zur Erreichung der Qualifikation „Sachkunde für Veranstaltungsrigging“ nach SQ Q2.
Der Sachkundige für Veranstaltungsrigging LEVEL 3 verfügt über die Kompetenzen für Riggingtätigkeiten, die über die Tätigkeiten des Sachkundigen für Veranstaltungsrigging LEVEL 2 hinausgehen.

Diese Tätigkeiten sind z.B.:

  • Koordinieren des gesamten Gewerkes Rigging
  • Erstellen von technischen Gesamtdokumentationen
  • Auswerten komplexer statischer Berechnungen
  • Koordinieren des Arbeitsschutzes im Bereich Rigging

Zugangsvoraussetzungen:
Zum Qualifizierungslehrgang kann zugelassen werden, wer alle folgenden gültigen Nachweise erbringt:

  • Nachweis der erfolgreich abgelegten Prüfung über die Sachkunde für Veranstaltungsrigging Level 2
  • Mindestens zwei Jahre Tätigkeit als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging LEVEL 2
  • Erfahrung durch mindestens 40 Einsatztage als Sachkundiger für Veranstaltungsrigging Level 2 innerhalb der letzten 12 Monate vor Lehrgangsbeginn. Der Nachweis über die Einsatztage ist nachvollziehbar schriftlich zu belegen, z.B. durch Führen der auf der IGVW-Internetpräsenz verfügbaren Vorlage für die Tätigkeitsnachweise.
  • Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr, z.B. G 41
  • Ausbildung in der Ersten Hilfe

Nächster Lehrgang  vom 08.-20.01.2024

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Anmeldeformular_SQQ2_Level_3_2024

 


Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik – SQQ1


Sachkundiger für Schallpegelmessung

In den letzten Jahren hat der Streit um die zulässige Lautstärke bei Veranstaltungen immer häufiger auch Gerichte beschäftigt. Mal klagten Anwohner über ruhestörenden Lärm, mal erhoben Konzertbesucher im Nachgang Schadenersatzklage wegen erlittener Gehörschädigungen – oft mit Erfolg. Es gilt: Beschallungsanlagen bei Veranstaltungen können Schallpegel erzeugen, die das Gehör des Publikums schädigen. Schutz des Publikums, der Anwohner und der Mitarbeiter vor zu hohen Schallpegeln – welche rechtlichen Anforderungen sind zu erfüllen und wie sind diese in der Praxis umsetzbar?

In unserem zweitägigen Seminar vermitteln wir sowohl die theoretischen Grundlagen der Schalldruckpegelmessung als auch die praktische Umsetzung der Messungen nach DIN 15905 Teil 5, TA-Lärm sowie die Ermittlung der Geräuschimmissionen und Immissionsrichtwerte.

Dieses Seminar wird voraussichtlich erst wieder 2023 angeboten.

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